Kinderehen stehen im krassen Gegensatz zum Kindeswohl. Mädchen wird so die Chance auf eine selbstbestimmte eigenverantwortliche Lebensgestaltung genommen. Das Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserungen beim Kinderehen-Verbot. Es bestehen jedoch keine grundsätzlichen Bedenken wegen der pauschalen Nichtigerklärung der Ehen. Die Vorschrift bleibt in Kraft. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2024 eine verfassungsgemäße Regelung finden. Das muss jetzt zügig auf den Weg gebracht werden.
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