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Neuigkeiten
04.12.2022, 09:23 Uhr
Unsere Forderungen zum Thema Frauen- und Kinderschutzhäuser Beschluss des Landesvorstands vom 05. April 2022 Flächendeckende Versorgung gewährleisten Die vorhandenen Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg (FKSH) sind überbelegt. Oft lässt sich kein freier Platz finden. In manchen Stadt- und Landkreisen gibt es überhaupt kein Angebot. Verlässliche Finanzierung und Ausbau der 72-Stunden-Regel auf 120 Stunden Um die Voraussetzungen dafür zu klären, ob die Frau Selbstzahlerin oder tagessatzberechtigt ist, sind viele Unterlagen beizubringen. Dies dauert oft mehrere Tage, in vielen Fällen sogar Wochen. So lange bleiben die FKSH auf den Kosten sitzen. Verpflichtung zu kreis- und länderübergreifenden Erstattung der FKSH-Kosten Die unterschiedlichen Tagessätze in den verschiedenen Stadt- und Landkreisen und Bundesländern führen zum „Schwarze-Peter-Spiel“ bei der Übernahme der Kosten für betroffene Frauen und Kinder. Bis zur Klärung müssen die FKSH auf Erstattung der entstandenen Kosten oft lange warten. Eine kreis- und länderübergreifende Regelung analog der Kita-Regelung zwischen den Landkreisen sollte eingeführt werden. Präventionsangebote ausbauen und verstetigen Viele Jugendliche erleben psychische, physische oder sexuelle Gewalt bereits in ihrer ersten Liebesbeziehung. Verschiedene Studien belegen, dass Gewalt in Teenagerbeziehungen weiter verbreitet ist als erwartet und verheerende Auswirkungen auf die körperliche, seelische und soziale Entwicklung, sowie auf spätere Partnerschaftsbeziehungen haben kann. Vermehrt Wohnungsverweise aussprechen – Einsatz elektronischer Fußfessel Die Frauen- und Kinderschutzhäuser platzen aus allen Nähten. Um die betroffenen Frauen vor weiterer Gewalt zu schützen, gibt es das Instrument des Wohnungsverweises, auch Platzverweis genannt: der Peiniger wird aus der gemeinsamen Wohnung entfernt und darf sie nicht mehr betreten. Dies führt bei der Polizei zu erheblichem Aufwand, weil die Maßnahme schließlich auf Einhaltung überwacht werden muss. Flächendeckendes Angebot von Beratungsstellen und verlässliche Finanzierung Während der Phase des Wohnungsverweises und auch gemäß Istanbul-Konvention haben gewaltbetroffene Frauen Anspruch auf entsprechende Beratung. Hierfür gibt es eindeutig zu wenig Angebote. Oft handelt es sich dabei um ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder, die nur sporadisch zu erreichen sind und sich ausschließlich über Spenden finanzieren. Wir plädieren für ein flächendeckendes Angebot und eine verlässliche Finanzierung. Ältere Artikel finden Sie im Archiv. |