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Neuigkeiten
04.12.2022, 09:23 Uhr
Unsere Forderungen zum Thema Frauen- und Kinderschutzhäuser

Beschluss des Landesvorstands vom 05. April 2022

Flächendeckende Versorgung gewährleisten

Die vorhandenen Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg (FKSH) sind überbelegt. Oft lässt sich kein freier Platz finden. In manchen Stadt- und Landkreisen gibt es überhaupt kein Angebot.
Die Stadt- und Landkreise als örtliche Sozialhilfeträger müssen vom Land verpflichtet werden, eine ausreichende Versorgung mit Frauen- und Kinderschutzhausplätzen aufzubauen und vorzuhalten. Die Frauenhäuser dürfen nur von entsprechend geeigneten Anbietern betrieben werden. Die Definition „ausreichend“ muss sich dabei sowohl an der Einwohnerzahl als auch an der Zahl der Brennpunkte einer Gebietskörperschaft orientieren.

Verlässliche Finanzierung und Ausbau der 72-Stunden-Regel auf 120 Stunden

Um die Voraussetzungen dafür zu klären, ob die Frau Selbstzahlerin oder tagessatzberechtigt ist, sind viele Unterlagen beizubringen. Dies dauert oft mehrere Tage, in vielen Fällen sogar Wochen. So lange bleiben die FKSH auf den Kosten sitzen.
Manche Frauen verlassen die Einrichtung nach einem durchweinten Wochenende und kehren resigniert in die gewaltgeprägte Beziehung wieder zurück. Da sich in dieser kurzen Zeit die wirtschaftliche Situation oder Tagessatzberechtigung der Betroffenen in den seltensten Fällen klären lässt, ,gibt es die sogenannte 3-Tages oder 72-Stunden-Regelung. Für diese Zeit werden die Kosten auf alle Fälle vom Kostenträger ohne weitere Nachweise übernommen. Allerdings nur von Frauen, die aus dem jeweiligen Landkreis kommen!
Um mehr Zeit für die zu klärenden Fragen zu haben fordern wir:
Die kurzzeitige Unterbringung von Frauen und Kindern in Notsituationen soll von 72 Stunden auf 120 Stunden ausgeweitet werden. Dabei soll nicht unterschieden werden, ob die Frauen tagessatzberechtigt sind oder nicht. Auch sollte diese Regelung unabhängig vom vorhergehenden Wohnsitz gelten.
Die Finanzierung des Frauenhausaufenthalts muss auch für Frauen, die keinen Anspruch auf ALG 2-Leistungen haben (insbesondere Studentinnen und EU-Bürgerinnen, die noch nicht lange in Deutschland sind) gewährleistet werden.

Verpflichtung zu kreis- und länderübergreifenden Erstattung der FKSH-Kosten

Die unterschiedlichen Tagessätze in den verschiedenen Stadt- und Landkreisen und Bundesländern führen zum „Schwarze-Peter-Spiel“ bei der Übernahme der Kosten für betroffene Frauen und Kinder. Bis zur Klärung müssen die FKSH auf Erstattung der entstandenen Kosten oft lange warten. Eine kreis- und länderübergreifende Regelung analog der Kita-Regelung zwischen den Landkreisen sollte eingeführt werden.

Präventionsangebote ausbauen und verstetigen

Viele Jugendliche erleben psychische, physische oder sexuelle Gewalt bereits in ihrer ersten Liebesbeziehung. Verschiedene Studien belegen, dass Gewalt in Teenagerbeziehungen weiter verbreitet ist als erwartet und verheerende Auswirkungen auf die körperliche, seelische und soziale Entwicklung, sowie auf spätere Partnerschaftsbeziehungen haben kann.
In Workshops in der Schule können sich Jungen und Mädchen aktiv mit den Themen Respekt und Gewalt in Beziehungen auseinandersetzen und Wege aus der Gewalt finden.
Gemäß unserer Erfahrungen mit dem Projekt „Herzklopfen“ muss dafür qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen. Außerdem ist die Teilnahme eines geschulten Polizeibeamten an den entsprechenden Workshops äußerst sinnvoll und gewinnbringend. Die Polizei sollte daher mehr Stunden für diese Form der Präventionsarbeit bereitstellen können.

Vermehrt Wohnungsverweise aussprechen – Einsatz elektronischer Fußfessel

Die Frauen- und Kinderschutzhäuser platzen aus allen Nähten. Um die betroffenen Frauen vor weiterer Gewalt zu schützen, gibt es das Instrument des Wohnungsverweises, auch Platzverweis genannt: der Peiniger wird aus der gemeinsamen Wohnung entfernt und darf sie nicht mehr betreten. Dies führt bei der Polizei zu erheblichem Aufwand, weil die Maßnahme schließlich auf Einhaltung überwacht werden muss.
Die Überwachung des aus der Wohnung Verwiesenen sollte (analog der Durchsetzung in Spanien) mittels elektronischer Fußfessel stattfinden. Der Wohnungsverweis kann den Betrieb der FKSH dennoch nicht ersetzen, weil es Gewalttäter gibt, die durch einen Wohnungsverweis nicht zu beeindrucken sind.
Dennoch plädieren wir dafür, das Instrument des Wohnungsverweises wieder vorrangig einzusetzen und bei der Polizei für entsprechende Voraussetzungen zu sorgen.

Flächendeckendes Angebot von Beratungsstellen und verlässliche Finanzierung

Während der Phase des Wohnungsverweises und auch gemäß Istanbul-Konvention haben gewaltbetroffene Frauen Anspruch auf entsprechende Beratung. Hierfür gibt es eindeutig zu wenig Angebote. Oft handelt es sich dabei um ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder, die nur sporadisch zu erreichen sind und sich ausschließlich über Spenden finanzieren. Wir plädieren für ein flächendeckendes Angebot und eine verlässliche Finanzierung.